AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma Schinko Medizintechnik GmbH. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Abweichungen gelten nur, sofern diese schriftlich von beiden Seiten anerkannt werden.

2. Vertragsabschluss
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Verkäufer nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung abgesandt hat. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Aufträge werden für uns erst durch schriftliche Bestätigung oder durch entsprechende Lieferung verbindlich.

3. Preise
Die Preise verstehen sich in Euro, exklusive Mehrwertsteuer und gelten ab Lager Groß-Enzersdorf des Verkäufers. Sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, beziehen sich die Preise auf die Artikel gemäß Beschreibung, nicht jedoch auf Inhalt, Zubehör und Dekoration etwaiger Abbildungen. Der Transport wird durch den Verkäufer durchgeführt oder organisiert. Wenn im Zusammenhang der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden trägt diese der Käufer. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so ist der Verkäufer berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Reparaturaufträgen werden die vom Verkäufer als zweckmäßig erkannten Leistungen erbracht und auf Basis des angefallenen Aufwandes verrechnet. Dies gilt auch für Leistungen und Mehrleistungen, deren Zweckmäßigkeit erst während der Durchführung des Auftrages zutage treten, wobei es hierfür keiner besonderen Mitteilung an den Käufer bedarf. Der Aufwand für die Erstellung von Reparaturangeboten oder für Begutachtungen wird dem Käufer in Rechnung gestellt.

4. Lieferung
Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich und unverbindlich vereinbart werden können, werden schriftlich in der Auftragsbestätigung angeführt. Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Käufer seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Das Gleiche gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, z.B. Lieferverzögerung eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel etc. Auch vom Käufer veranlasste Änderungen der gelieferten Waren führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Bei einer vom Verkäufer zu verantwortenden Lieferverzögerung erfolgt eine angemessene Nachfrist zur Lieferung welche vom Käufer zu setzen ist. Der Käufer kann im Fall des Verzuges nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist insoweit vom Vertrage zurücktreten, als die Ware bis zur Fristsetzung nicht versandbereit gemeldet ist. Alle sonstigen Ansprüche wegen Lieferverzögerung sind ausgeschlossen. Der Verkäufer verpflichtet sich zum Zeitpunkt der vereinbarten Abnahme der Lieferung zur Verfügung zu stehen. Der Verkäufer ist berechtigt Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.

5. Gefahrenübergang und Erfüllungsort
Nutzung und Gefahr gehen mit dem Abgang der Lieferung ab Lager auf den Käufer über, und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung im Rahmen einer Montage erfolgt. Bei Leistungen ist der Erfüllungsort dort, wo die Leistung erbracht wird. Die Verpackung wird nur über ausdrückliche Vereinbarung zurückgenommen.

6. Zahlung
Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzüge auf ein Bankkonto des Verkäufers zu überweisen. Allfällige Spesen sind vom Käufer zu tragen. Andere Zahlungsvereinbarungen und Zahlungsmodalitäten bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Bei nicht fristgerechter Zahlung sind wir berechtigt Zinsen in Höhe von 12% per anno zu verrechnen. Mahn- und Inkassospesen gehen zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer ist bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, die Kaufsache zur Sicherung seiner Ansprüche an sich zu nehmen. Bei Neukunden behalten wir uns das Recht vor, nur gegen Vorauskasse, oder per Nachnahme Aufträge entgegenzunehmen.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum!

7. Gewährleistung
Der Käufer ist verpflichtet, die ihm gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen und Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Bei Kunden, die nicht Verbraucher sind, führt ein verspätetes Rügen zum Verlust des Gewährleistungsanspruches. Ist die Mängelrüge berechtigt, so steht es der Schinko Medizintechnik GmbH frei, die Gewährleistungsansprüche des Käufers durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch der mangelhaften Ware gegen eine mängelfreie zu erfüllen oder die Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis zu refundieren. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2. KSchG hat die Schinko Medizintechnik GmbH das Recht, Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung durch Austausch der mangelhaften Sache gegen eine mängelfreie abzuwehren und Preisminderungsansprüche im Übrigen durch Verbesserung oder Nachtrag des fehlenden innerhalb angemessener Frist abzuwehren.
Für die während des Gewährleistungszeitraumes aufgetretenen Mängel wird die Schinko Medizintechnik GmbH dem Käufer weder das zur Mängelbehebung erforderliche Material noch die hierfür aufgewendete Arbeitszeit verrechnen.
Von der Gewährleistungspflicht nicht umfasst sind solche Schäden, die bei dem Käufer oder einem Dritten durch Abnützung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, durch Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind. Von ihrer Gewährleistungspflicht ist die Schinko Medizintechnik GmbH des Weiteren befreit, wenn an den von ihr gelieferten Waren Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der Mängelbehebung durch den Käufer oder Dritte vorgenommen worden sind.
Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von der Schinko Medizintechnik GmbH in ihren Geschäftsräumen oder am Aufstellungsort der Ware. Zur Vornahme der zur Mängelbehebung erforderlichen Leistungen hat der Käufer die Ware, sofern die Schinko Medizintechnik GmbH dies wünscht, an die Schinko Medizintechnik GmbH zurückzustellen. Die Verwendbarkeit bestellter Ware für bestimmte Zwecke des Bestellers ist nicht Vertragsbestandteil.
Die Schinko Medizintechnik GmbH haftet gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1. KSchG sind, lediglich für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden und bloß bis zum Wert der von ihr gelieferten Produkte und Leistungen.

8. Qualitätsangaben
Werden nicht bestimmte Eigenschaften bedungen, so liefert die Schinko Medizintechnik GmbH Erzeugnisse handelsüblicher Qualität. Qualitäts-, Maß- und Analysenangaben stellen Näherungswerte dar, die geringfügig über- oder unterschritten werden können. Solche Änderungen sind zu akzeptieren, wenn sie geringfügig, sachlich gerechtfertigt und daher zumutbar sind. Werden Eigenschaften der unter einer bestimmten Bezeichnung vertriebenen Ware verbessert (z.B. bei Nachfolgemodellen), so ist die Schinko Medizintechnik GmbH berechtigt, das geänderte Produkt zu liefern.

9. Haftung
Die Haftung beschränkt sich auf die Rücknahme nicht einwandfreier Artikel. Andere Ansprüche werden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ausgeschlossen. Die Haftung des Verkäufers für andere Schäden als an der Kaufsache selber, für entgangenen Gewinn oder für sonstige Schäden, ist, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verkäufers beschränkt.

10. Rückgabe/Umtausch
Die Rücktrittsfrist für Konsumenten im Sinne des KSCHG (gilt nur für Personen, die als Privatkunde ein Rechtsgeschäft mit der Schinko Medizintechnik GmbH abschließen) beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Ware muss in der unbeschädigten Originalverpackung sein. Voraussetzung ist, dass die Ware nicht beschädigt oder erkennbar gebraucht ist, sowie die Rücksendung ausreichend frankiert erfolgt. Die Gefahr der Versendung, sowie deren Nachweis liegt beim Kunden. Bei angefordertem Montageservice bzw. Demontage werden die Kosten nicht rückerstattet. Steril verpackte Produkte, Hygieneprodukte und Sonderanfertigungen, sowie Produkte die nach Kundenspezifikationen (z.B. Alle Arten von Liegen mit Kunstlederbezug nach Kundenwunsch) angefertigt werden, bzw. die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, sind generell von Rücknahme oder Umtausch ausgeschlossen.

11. Rücktritt vom Vertrag
Voraussetzung für den Rücktritt des Käufers (ausgenommen Konsumenten gemäß KSCHG) vom Vertrag ist ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden des Verkäufers zurückzuführen ist, sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. Produkte die nach Kundenspezifikation (z.B. alle Arten von Liegen mit Kunstlederbezug nach Kundenwunsch) angefertigt werden, sind generell nur aus Kulanzgründen zu stornieren und werden mit mind. 30% des Rechnungswertes in Rechnung gestellt. Der Rücktritt ist schriftlich und eingeschrieben geltend zu machen.
Die unmittelbaren Kosten für die Rücksendung von bestellten Artikeln trägt der Käufer. Sollten wir uns im Kulanzwege mit einer Rücknahme einverstanden erklären, steht uns eine Bearbeitungsgebühr von 15% des Warenwertes zu, mindestens jedoch € 75,-. Ohne Zustimmung des Verkäufers zurückgesandte Ware wird unfrei retourniert.

12. Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten - einschließlich solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen - ist das sachlich zuständige Gericht am Hauptsitz des Verkäufers, in Korneuburg. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht.

13. Datenschutz
Im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes (DSG) erteilt der Käufer seine widerrufliche Zustimmung, dass sämtliche, ihn betreffenden, aufgrund der Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern erhobenen Daten durch den Auftragnehmer automationsunterstützt verarbeitet werden. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Datenschutzerklärung.

14. Allgemeines
Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Ziel nahe kommt, zu ersetzen.

Zuletzt geändert am 10.04.2014
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